1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen STAGE 26 GmbH, Kaiser-Ebersdorfer Straße 88/5/6, 1110 Wien, Österreich (nachfolgend „STAGE 26“), und ihren Kunden.
1.2 Die AGB richten sich an Unternehmer iSd § 1 UGB (B2B). Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn STAGE 26 deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Leistungen von STAGE 26
2.1 Handel: Verkauf von Hard- und Software sowie zugehörigen Produkten.
2.2 Vermittlung: Vermittlung/Abschluss von Warenhandelsgeschäften in fremdem Namen und auf fremde Rechnung.
2.3 Services: Administrative Dienstleistungen.
2.4 Beratung: Consulting in Speditions- und Zollangelegenheiten.
2.5 Art und Umfang ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, SLA (sofern vereinbart). Bei Widersprüchen gilt: Auftragsbestätigung > Angebot > AGB.
3. Angebote, Vertragsschluss, Dokumente
3.1 Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von STAGE 26 oder durch Lieferung/Leistungsbeginn zustande.
3.3 Technische Daten, Abbildungen und Leistungsangaben sind branchenübliche Näherungen; Änderungen, die der Verbesserung dienen oder auf Herstelleränderungen beruhen, sind zulässig.
4. Preise, Zahlung, Verzug
4.1 Preise verstehen sich netto in EUR ab Lager/ab Werk, zzgl. gesetzlicher USt., Versand, Verpackung, Zölle/Abgaben.
4.2 Mangels anderer Vereinbarung: 14 Tage netto ab Rechnungseingang.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie Ersatz notwendiger Betreibungs-/Mahnkosten.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen.
5. Lieferung, Gefahrübergang, Erfüllungsort
5.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich fix zugesagt.
5.2 Gefahrübergang beim Versand mit Übergabe an den ersten Frachtführer (Incoterm nach Vereinbarung; mangels Vereinbarung EXW).
5.3 Erfüllungsort: Wien, sofern nicht abweichend vereinbart.
5.4 Teillieferungen sind zulässig und gesondert abrechenbar.
6. Annahme, Untersuchungs- und Rügepflicht
6.1 Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.
6.2 Offensichtliche Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen sind binnen 7 Kalendertagen schriftlich zu rügen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
6.3 Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt (§ 377 UGB).
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STAGE 26.
7.2 Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig; die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungsweise an STAGE 26 ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
8.2 Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; Mehrkosten trägt der Kunde.
9. Leistungsänderungen (Change Requests)
9.1 Änderungswünsche sind schriftlich zu stellen. STAGE 26 prüft Auswirkungen auf Aufwand, Termine, Preise und unterbreitet ein Nachtragsangebot.
9.2 Bis zur Einigung arbeitet STAGE 26 auf Basis der bisherigen Vereinbarung weiter.
10. Gewährleistung (Sach-/Rechtsmängel)
10.1 Für Neuware gilt die gesetzliche Gewährleistung; Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Lieferung/Abnahme (B2B), sofern nicht zwingendes Recht/Herstellerbedingungen anderes vorsehen.
10.2 Bei Mängeln leistet STAGE 26 nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, stehen gesetzliche Sekundärrechte zu.
10.3 RMA-Ablauf: Rücksendungen nur nach vorheriger RMA-Freigabe; Ware transportsicher verpackt, mit Fehlerbeschreibung, Seriennummer.
10.4 Für Gebrauchtware ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10.5 Für Software gilt: Gewähr wird nur für die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen übernommen; keine Haftung für Interoperabilität mit Drittsystemen ohne ausdrückliche Zusage.
11. Hersteller-/Drittrechte, Lizenzen, Open Source
11.1 Für Drittprodukte gelten ergänzend die Hersteller-/Lizenzbedingungen (EULAs). Der Kunde erkennt diese an.
11.2 Bei Software erhält der Kunde – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem vertraglich vereinbarten Umfang.
11.3 Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen OSS-Lizenzen; deren Bedingungen sind vorrangig einzuhalten.
12. Beratung Spedition/Zoll (Hinweis)
12.1 Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen auf Basis der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Rechtslage/Informationen.
12.2 STAGE 26 schuldet keinen rechtlichen Erfolg; Entscheidungen des Kunden (z. B. Zolltarifierung, Präferenzen, Exportkontrolle) verbleiben in dessen Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
13. Haftung
13.1 STAGE 26 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STAGE 26 nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust (bei fehlender Datensicherung durch den Kunden) ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
13.4 Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von STAGE 26.
14. Datenschutz, Vertraulichkeit
14.1 Es gilt die Datenschutzerklärung von STAGE 26 (siehe Website).
14.2 Parteien behandeln vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich; Verwendung nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt 5 Jahre über Vertragsende hinaus.
15. Subunternehmer
STAGE 26 darf geeignete Subunternehmer einsetzen; Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.
16. Exportkontrolle, Sanktionen, Compliance
Der Kunde beachtet alle einschlägigen Export-/Sanktions-/Zoll- und Compliance-Vorschriften. STAGE 26 kann die Leistung aussetzen/auflösen, wenn die Erfüllung gegen solche Vorschriften verstoßen würde.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Streiks, Lockouts, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Lieferanten-/Transportausfälle, Energie-/Netzstörungen) befreien STAGE 26 für deren Dauer und Umfang von Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.
18. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
18.1 Sofern Services auf laufender Basis erbracht werden, gilt – mangels anderer Vereinbarung – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Start.
18.2 Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate. Kündigung in Textform genügt.
18.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Abnahme bei Projekten/Services
19.1 Ergebnisse abnahmepflichtiger Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme erklärt, produktiv nutzt oder 10 Werktage nach Übergabe keine Mängelliste übermittelt.
19.2 Geringfügige Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
20. Geheimhaltung & Kundenschutz (Option)
20.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine von STAGE 26 eingesetzten Mitarbeiter gezielt abzuwerben.
20.2 Vertragsstrafen können separat vereinbart werden.
21. Änderungen dieser AGB
STAGE 26 kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht binnen 30 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert (Hinweis im Änderungs-Schreiben).
22. Schlussbestimmungen
22.1 Anwendbares Recht: Österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
22.3 Schriftform: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail/Textform genügt, soweit gesetzlich zulässig.
22.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anbieterkennzeichnung / Kontakt
STAGE 26 GmbH
Kaiser-Ebersdorfer Straße 88/5/6, 1110 Wien, Österreich
Telefon: +43 660 7955959
E-Mail: office@stage26.at
Web: www.stage26.at
Firmenbuch: FN 634190 h, Handelsgericht Wien