Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen STAGE 26 GmbH (Kaiser-Ebersdorfer Straße 88/5/6, 1110 Wien, Österreich) und ihren Kunden.
1.2 Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 1 UGB (B2B); das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Kundenbedingungen gelten nur, wenn STAGE 26 deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Leistungen von STAGE 26
2.1 Handel mit Hard- und Software sowie zugehörigen Produkten.
2.2 Vermittlung/Abschluss von Warenhandelsgeschäften in fremdem Namen und auf fremde Rechnung.
2.3 Administrative Dienstleistungen und Consulting in Speditions- und Zollangelegenheiten.
2.5 Bei Widersprüchen zwischen Dokumenten gilt: Auftragsbestätigung > Angebot > AGB.
3. Angebote, Vertragsschluss, Dokumente
3.1 Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/Leistungsbeginn.
3.3 Technische Daten und Leistungsangaben sind Näherungen; Änderungen zur Verbesserung sind zulässig.
4. Preise, Zahlung, Verzug
4.1 Preise verstehen sich netto in EUR ab Lager/ab Werk, zzgl. USt., Versand, Verpackung, Zölle/Abgaben.
4.2 Zahlungsfrist: 14 Tage netto ab Rechnungseingang, sofern nicht abweichend vereinbart.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie Ersatz von Betreibungskosten.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.
5. Lieferung, Gefahrübergang, Erfüllungsort
5.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als fix zugesagt.
5.2 Gefahrübergang beim Versand mit Übergabe an den ersten Frachtführer; Incoterm mangels Vereinbarung EXW.
5.3 Erfüllungsort: Wien, sofern nicht abweichend vereinbart.
5.4 Teillieferungen sind zulässig und gesondert abrechenbar.
6. Annahme, Untersuchungs- und Rügepflicht
6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.
6.2 Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Kalendertagen schriftlich zu rügen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
6.3 Unterbleibt rechtzeitige Rüge, gelten Leistungen als genehmigt (§ 377 UGB).
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STAGE 26.
7.2 Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ist zulässig; Forderungen gegen Dritte werden sicherungsweise abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt rechtzeitig erforderliche Informationen, Zugänge und Entscheidungen zur Verfügung.
8.2 Bei fehlender Mitwirkung verlängern sich Fristen; Mehrkosten trägt der Kunde.
9. Leistungsänderungen (Change Requests)
9.1 Änderungswünsche sind schriftlich einzureichen; STAGE 26 unterbreitet ein Nachtragsangebot.
9.2 Bis zur Einigung arbeitet STAGE 26 auf Basis bisheriger Vereinbarung weiter.
10. Gewährleistung
10.1 Für Neuware gilt gesetzliche Gewährleistung mit einer 12-monatigen Frist ab Lieferung/Abnahme (B2B).
10.2 Bei Mängeln leistet STAGE 26 Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl.
10.3 RMA-Ablauf: Rücksendungen nur nach vorheriger RMA-Freigabe mit Fehlerbeschreibung und Seriennummer.
10.4 Für Gebrauchtware ist Gewährleistung - soweit zulässig - ausgeschlossen.
10.5 Für Software: Gewähr nur für dokumentierte Funktionen; keine Haftung für Interoperabilität ohne ausdrückliche Zusage.
11. Hersteller-/Drittrechte, Lizenzen, Open Source
11.1 Für Drittprodukte gelten Hersteller-/Lizenzbedingungen (EULAs), die der Kunde anerkennt.
11.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
11.3 Open-Source-Komponenten unterliegen jeweiligen OSS-Lizenzen mit vorrangiger Geltung.
12. Beratung Spedition/Zoll
12.1 Beratungen erfolgen nach bestem Wissen auf Basis verfügbarer Rechtslage.
12.2 STAGE 26 schuldet keinen rechtlichen Erfolg; Entscheidungen verbleiben in Kundenverantwortung.
13. Haftung
13.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf typischerweise vorhersehbaren Schaden.
13.3 Haftung ausgeschlossen für: entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust (bei fehlender Kundensicherung).
13.4 Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
14. Datenschutz, Vertraulichkeit
14.1 Es gilt die Datenschutzerklärung von STAGE 26 (siehe Website).
14.2 Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich zur Vertragserfüllung; diese Pflicht gilt 5 Jahre über das Vertragsende hinaus.
15. Subunternehmer
STAGE 26 darf geeignete Subunternehmer einsetzen; die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.
16. Exportkontrolle, Sanktionen, Compliance
Der Kunde beachtet alle einschlägigen Export-, Sanktions-, Zoll- und Compliance-Vorschriften. STAGE 26 kann die Leistung bei Verstoß aussetzen oder den Vertrag auflösen.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (Streiks, Epidemien, Lieferantenstörungen) befreien STAGE 26 von Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.
18. Laufzeit und Kündigung
18.1 Für laufende Services gilt - mangels abweichender Vereinbarung - eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Start.
18.2 Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende; andernfalls Verlängerung um 12 Monate. Kündigung in Textform genügt.
18.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Abnahme bei Projekten/Services
19.1 Ergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde dies erklärt, produktiv nutzt oder 10 Werktage nach Übergabe keine Mängelliste übermittelt.
19.2 Geringfügige Mängel hindern die Abnahme nicht; diese werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
20. Geheimhaltung & Kundenschutz
20.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine STAGE-26-Mitarbeiter gezielt abzuwerben.
20.2 Vertragsstrafen können separat vereinbart werden.
21. Änderungen dieser AGB
STAGE 26 kann die AGB mit Zukunftswirkung anpassen. Bei wesentlichen Änderungen wird der Kunde in Textform informiert; eine 30-tägige Widerspruchsfrist gilt, Schweigen gilt als Akzeptanz.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Anwendbares Recht: Österreichisches Recht, unter Ausschluss des CISG.
22.2 Ausschließlich zuständig: sachlich zuständiges Gericht in Wien.
22.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail/Textform genügt soweit zulässig.
22.4 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen die restliche Gültigkeit nicht.
STAGE 26 GmbH
Kaiser-Ebersdorfer Straße 88/5/6, 1110 Wien
Tel: +43 660 7955959 | E-Mail: office@stage26.at
FN: 634190 h (Handelsgericht Wien)